Ballettstudio off balance Stade
Inhaberin: Tanya Sedlatzek-Kraska
Harsefelder Str. 12-14
21682 Stade
04141 - 44666
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Diese Vertragsbedingungen enthalten zusammen mit den Vereinbarungen des Unterrichtsvertrages alle Absprachen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt erst wirksam zustande, wenn der Unterrichtsvertrag durch beide Vertragsparteien unterschrieben worden ist. Minderjährige Kursteilnehmer müssen bei Vertragsabschluss durch einen Erziehungsberechtigten vertreten werden.
(3) Änderungen von Anschrift, Kontakt- oder Kontodaten des Kursteilnehmers sind dem Ballettstudio schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen
2. Leistungsumfang und Unterrichtsbeitrag
(1) Das vereinbarte Unterrichtsentgelt wird für die Möglichkeit entrichtet, am Unterricht des Ballettstudios mit der vereinbarten wöchentlichen Stundenzahl teilzunehmen. Das Ballettstudio stellt einen Unterrichtsplatz zur Verfügung und gewährleistet dort die Möglichkeit eines fachgerechten Unterrichts. Es ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer und künstlerischer Sicht frei.
(2) Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste. Nimmt ein Kursteilnehmer nicht am Unterricht teil, so ist der vereinbarte Beitrag grundsätzlich trotzdem zu zahlen. Vom Kursteilnehmer versäumte Stunden können nach Absprache mit dem Lehrpersonal innerhalb von 4 Wochen in anderen Kursen nachgeholt werden.
(3) Bei regelmäßig stattfindenden Kursen wird der Monatsbeitrag fortlaufend jeweils zum Beginn eines Monats fällig; dieser wird jeweils zum 3. eines Monats per Lastschrift vom Konto des Teilnehmers abgebucht oder durch diesen per Dauerauftrag überwiesen. Einmalig fällige Kursgebühren sind zur ersten Unterrichtsstunde vorab auf das Konto des Ballettstudios zu überweisen.
(4) Durch ein Verschulden des Ballettstudios ausgefallene Stunden außerhalb der Schulferien werden nach Möglichkeit zeitnah (gegebenenfalls durch Alternativangebote) nachgeholt. Das Ballettstudio behält sich vor, Kurse auf Grund von zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers / der Tanzlehrerin vorzunehmen.
(5) Zusätzliche Unterrichtsstunden zur Vorbereitung auf eine Veranstaltung sind kostenfrei.
3. Kommunikation
(1) Kursteilnehmer werden gebeten, dem Ballettstudio rechtzeitig mitzuteilen, falls sie nicht am Unterricht teilnehmen können (Anruf / WhatsApp / SMS / E-Mail).
(2) Informationen des Ballettstudios (Veranstaltungen, Krankmeldungen seitens des Ballettstudios, Änderungen in den Kursen etc.) werden in der Regel per WhatsApp, SMS oder E-Mail mitgeteilt. Kursteilnehmer werden aus diesen Gründen gebeten, eine Mobilfunknummer sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben, die sie regelmäßig nutzen und vor allem vor ihrem Kurs ihre Nachrichten zu lesen.
(3) Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Niedersachsen findet kein Unterricht statt. Für diese Zeiten besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden.
4. Kündigung
(1) Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet und kann jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt werden. Scheidet ein Kursteilnehmer ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist aus, so sind die Unterrichtsgebühren bis zum nach dem Ausscheiden nächstmöglichen Kündigungstermin weiterhin zu entrichten. Der Unterrichtsplatz steht in dieser Zeit weiterhin zur Verfügung.
(2) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigung beim Ballettstudio maßgeblich. Telefonische, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten o.ä. genügen nicht der Schriftform.
(3) Der Kursteilnehmer kann den Unterrichtsvertrag nur dann außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er nachweist, dass ihm eine weitere Teilnahme am Unterricht dauerhaft bis zum regulären Vertragsablauf ohne eigenes Verschulden unmöglich oder unzumutbar ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kursteilnehmer durch ärztliches Attest nachweist, dass er aus körperlichen Gründen dauerhaft nicht mehr zur Teilnahme am Unterricht in der Lage ist.
(4) Ein Umzug des Kursteilnehmers begründet ein Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung nur dann, wenn der Kursteilnehmer den Unterricht von seinem neuen Wohnort aus nicht mehr in zumutbarer Weise mit eigenem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln besuchen kann.
5. Haftung
(1) Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten des Ballettstudios sowie die Teilnahme am Unterricht erfolgt freiwillig, auf eigene Gefahr sowie eigenes Risiko, auch auf den Wegen zwischen den Räumlichkeiten und dem eigenen Wohnort. Jeder Kursteilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für das Maß seiner körperliche Belastung selbst verantwortlich. Eine Gesundheitsprüfung durch das Ballettstudio erfolgt nicht.
(2) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinal-Pflichten) sowie Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Ballettstudios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Das Ballettstudio haftet nicht für vom Kursteilnehmer selbst verschuldete Unfälle oder Schäden.
(3) Für schuldhaft verursachte Sachbeschädigung in den Räumen des Ballettstudios haftet der Kursteilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigter.
(4) Das Ballettstudio übernimmt grundsätzlich keine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Garderobe sowie mitgebrachten Wertgegenständen und Geld. Das Ballettstudio ist insbesondere nicht verpflichtet, mitgebrachte Gegenstände während des Aufenthalts des Kursteilnehmers im Ballettstudio zu verwahren und vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Den Kursteilnehmern wird deshalb empfohlen, Wertgegenstände und Geld nicht unbeaufsichtigt in den Umkleideräumen zurückzulassen. Vergessene Sachen werden vom Ballettstudio für eine Dauer von ca. 6 Monaten aufbewahrt. Danach werden diese an die lokale Kleiderkammer gespendet. Bei Verlust übernimmt das Ballettstudio keine Haftung.
6. Aufsichtspflicht
(1) Der Kursteilnehmer hat innerhalb des Ballettstudios den Anweisungen des Lehrpersonals und der allgemeinen Hausordnung Folge zu leisten. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Regeln, behält sich die Ballettschule vor, ein Hausverbot und eine Kündigung des Vertrages auszusprechen; auch in diesen Fällen ist Ziff. 4 Abs.1, Satz 2 dieser AGB anwendbar.
(2) Die generelle Aufsichtspflicht von Seiten der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichtes im Ballettsaal.
(3) Bei internen / externen Veranstaltungen beschränkt sich die generelle Aufsichtspflicht auf die unmittelbare Auftrittszeit (z.B. Bühne, Garderobe) des jeweiligen Kursteilnehmers.
7. Datenschutz
Die Tanzschule verweist auf die gesonderte Datenschutzerklärung, die dem Unterrichtsvertrag beigefügt ist und jederzeit auf der Webseite abgerufen werden kann.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Vertragsparteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
Zusätzliche Hinweise zum Unterricht
1. Kursteilnehmer mit längeren Haaren sollten mit einem Knoten frisiert / einem Zopf in den Unterricht kommen, so dass keine Haare ins Gesicht fallen.
2. Die Kursteilnehmer werden wegen der Verletzungs- sowie Verlustgefahr gebeten, im Unterricht keinen Schmuck zu tragen (Ausnahme: kleine Ohrstecker).
3. Die richtige Bekleidung ermöglicht den Tanzpädagogen, die Haltung des Kursteilnehmers optimal zu beobachten und zu korrigieren. Deshalb werden als Bekleidung für den Ballettunterricht empfohlen: helle Ballettstrumpfhosen, Balletttrikots, helle Ballettschläppchen (Letztere können gegen Entgelt über das Ballettstudio bezogen werden.)
4. Für Trainings auf der Matte bringen werden die Kursteilnehmer gebeten, aus hygienischen Gründen ein Handtuch mitzubringen.
5. Wir empfehlen den Kursteilnehmern, ihre Unterrichtsbekleidung und Schuhe mit ihrem Namen zu beschriften.
6. In den Ballettsaal dürfen nur Wasser oder zuckerfreie Getränke aber keine Nahrungsmittel mitgenommen werden.
7. Falls jemand bereit ist, bei Veranstaltungen, Auftritten und anderen Events mitzuhelfen, teilen Sie dies dem Ballettstudio bitte mit.